Schallschutzberechnung
Alle erforderlichen Schallschutzberechnungen für die Einreichung bei der Behörde. Neben den Wärmeschutzberechnungen und Energieausweis wird bei der Einreichung auch der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes verlangt.
Dazu gehören die Nachweise über:
- den ausreichenden Trittschallschutz, (bewertete Standard-Trittschallpegel) darunter ist die Berechnung der Körperschallübertragung über begehbare Trenndecken zu verstehen
- den ausreichenden Luftschallschutz von Bauteilen, (bewertete Standard -Schallpegeldifferenz) was bedeutet, dass sowohl Außenbauteile, als auch Innenbauteile zu fremden Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungstrennwände) ausreichenden Schutz gegen Luftschallübertragungen wie Musik, Gesprächslärm und sonstige Geräusch aufweisen müssen.
- den ausreichenden Schallschutz zwischen Räumen, also des resultierenden Schalls, aus Luftschall, der nicht nur über das Trennbauteil wie z. B. die Wohnungstrennwand, sondern auch über die angrenzenden Flanken übertragen wird
Hinsichtlich der Grenzwerte und des geforderten Mindestumfangs der Berechnung sind bundesländerspezifische Abweichungen zu berücksichtigen, nähere Hinweise und weiterführende Informationen sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer nachzulesen .